Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg file:///C:/Users/Praxis/Downloads/verordnungsforum-72-2025-02-13.pdf
Das Kombinationspräparat Entresto® (Sacubitril/Valsar-
tan) ist zugelassen:
- bei erwachsenen Patienten zur Behandlung einer symp-
tomatischen, chronischen Herzinsuffizienz mit reduzierter
Ejektionsfraktion sowie - bei Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 1 Jahr
zur Behandlung einer symptomatischen, chronischen
Herzinsuffizienz mit linksventrikulärer Dysfunktion.
In die Zulassungsstudie wurden ausschließlich vorbehandelte erwachsene Patienten aufgenommen (ACE-Hemmer
oder AT1-Rezeptorblocker [ARB], ggf. in Kombination mit einem Betablocker und/oder Aldosteronantagonisten [MRA]).
Nur für diese Patienten gilt daher die Verordnung als Praxisbesonderheit gemäß § 106b Absatz 5 SGB V [2].
Verordnungen für die Behandlung von Kindern bzw. nicht vorbehandelten Erwachsenen sind keine Praxisbeson-
derheiten gemäß § 106b Absatz 5 SGB V.
In Übereinstimmung mit internationalen Leitlinien wird auch in der aktualisierten Nationalen Versorgungsleitlinie
Herzinsuffizienz 2023 [3] die Wirkstoffkombination Sacubitril/Valsartan primär als Ersatz für ACE-Hemmer/ARB bei
Patienten, die unter Therapie mit ACE-Hemmer, Betablocker und MRA symptomatisch bleiben bzw. progredient sind, emp-
fohlen, auch wenn die Wirkstoffkombination Sacubitril/Valsartan laut Zulassungsstatus als initiale Therapie anstelle eines
ACE-Hemmer/ARB möglich ist. Die Behandlungskosten von Sacubitril/Valsartan liegen um ein Vielfaches höher als jene einer Therapie mit ACE-Hemmer/ARB und Betablocker.