Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung Ihrer medizinischen Daten. Sie enthält wichtige Informationen zu Ihrer Gesundheit, wie z.B. Diagnosen, Behandlungen, Impfungen und Befunde, die Ihr Arzt oder Krankenhaus in der ePA hinterlegt. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Akte und können sie einsehen. Die ePA ermöglicht es, medizinische Informationen sicher und schnell zwischen verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern auszutauschen, was zu einer besseren und effizienteren Behandlung führt.
Wichtige Punkte zur ePA:
- Sie entscheiden, welche Daten in Ihrer Akte gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat.
- Ihre Daten sind sicher und nur von berechtigten Personen einsehbar.
- Sie können die ePA auf Ihrem Smartphone oder Computer verwalten.
- Sie können Ihre medizinischen Unterlagen jederzeit einsehen und mit anderen teilen.
Die ePA ist freiwillig und soll die Behandlung transparenter und effizienter machen.
Wer nicht möchte, dass seine Gesundheitsdaten in der ePA für alle gespeichert werden, kann Widerspruch einlegen.
Wie funktioniert der Widerspruch?
Widerspruch gegen… | Wo lege ich Widerspruch ein? | Was ist die Folge? |
Anlegen der ePA für alle | Krankenkasse | Es wird keine ePA angelegt. |
bestehende ePA | ePA-App oder Krankenkasse/ Krankenversicherung | Das bestehende ePA-Aktenkonto einschließlich aller Inhalte wird gelöscht. Die Nutzung der ePA ist nicht mehr möglich. Zudem werden alle Daten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (bspw. für die Forschung oder Zwecke im öffentlichen Interesse) gelöscht. |
Zugriff auf ePA durch eine med. Einrichtung | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Die jeweilige med. Einrichtung kann bis auf Widerruf nicht mit der ePA arbeiten. Daten aus der aktuellen Behandlungssituation werden nicht in die ePA übertragen. |
Einstellen von Dokumenten durch eine med. Einrichtung | Mündlich während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs * | Die jeweilige medizinische Einrichtung befüllt die ePA nicht mit Daten und Dokumenten aus der aktuellen Behandlung. |
Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | E-Rezept-Daten werden weiterhin übermittelt und sind für die Patientin bzw. den Patienten in der Medikationsliste einsehbar. Die Medikationsliste ist aber für med. Einrichtungen nicht einsehbar. Bis dahin gespeicherte Daten für den Medikationsplan (eMP) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden gelöscht. |
Automatisiertes Einstellen von E-Rezept-Daten | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden nicht in die ePA übertragen und, wenn bereits vorhanden, gelöscht. Auch Daten zum eMP und AMTS werden, falls vorhanden, gelöscht. |
Zugriff einzelner med. Einrichtungen auf den digital gestützten Medikationspozesses | Während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs | Das Personal in einzelnen med. Einrichtungen kann nicht auf den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA für alle (Medikationsliste und Medikationsplan) zugreifen. (ab ePA-Version 3.1) |
Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherung | ePA-App oder der Krankenkasse/ Krankenversicherung | Es werden keine (weiteren) Abrechnungsdaten in das ePA-Aktenkonto der Patientin bzw. des Patienten geladen. |
Sekundärnutzung | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Es werden keine Versorgungsdaten mehr an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Alle bereits weitergeleiteten Daten werden gelöscht. |
*Für die Speicherung von Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen des Gendiagnostikgesetzes (§353 (3) SGB V) ist eine schriftliche Einwilligung für die Patientin bzw. den Patienten notwendig.
weitere Informationen https://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle
weitere Informationen https://www.haev.de/fileadmin/user_upload/bilder/ePA/2024_12_11_ePA_Patienteninformation.pdf