Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg file:///C:/Users/Praxis/Downloads/verordnungsforum-72-2025-02-13.pdf
Bei der Ausstellung von Verordnungen für Pregabalinhaltige Arzneimittel sollten aufgrund des hohen Abhängig-
keits- und Missbrauchspotenzials sowie eines Anstiegs an Todesfällen im Zusammenhang mit der Einnahme von
Pregabalin die nachfolgend genannten Punkte berücksichtigt werden:
Eine Verordnung kann nur ausgestellt werden, wenn eine Indikation gemäß Zulassung vorliegt und dokumen-
tiert ist. Die weitaus häufigste Indikation für den Einsatz von Pregabalin ist der neuropathisch bedingte Schmerz.
Hier stehen therapeutische Alternativen zur Verfügung, die hinsichtlich des Abhängigkeitspotenzials als risiko-
ärmer gelten.
Verordnungsmengen sollten regelmäßig auf Plausibilität hinsichtlich der ärztlich angesetzten Dosierung kontrol-
liert werden. Der Einsatz bei Patienten mit einer bekannten Suchtproblematik in der Vorgeschichte sollte
nur in Ausnahmefällen und unter enger ärztlicherKontrolle erfolgen.
Bei neuen Patienten oder im Vertretungsfall ist Zurückhaltung geboten, solange keine weiteren Informationen zur
Vortherapie oder der zugrunde liegenden Indikation vorliegen. Gegebenenfalls sollte die Verordnung einer kleinen
Packungsgröße in Betracht gezogen werden.