Warum Gruppentherapie in der Physiotherapie oft besser ist als Einzeltherapie
Gruppentherapie bietet viele Vorteile gegenüber der Einzeltherapie. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum sie oft die bessere Wahl ist:
- Synergie-Effekte
In der Gruppe profitieren Patienten von der Dynamik und dem Austausch. Gemeinsames Üben und sich gegenseitig motivieren, führt zu besseren Ergebnissen. Jeder lernt von den Fortschritten der anderen und spürt die positive Gruppenkohäsion. - Motivation durch soziale Unterstützung
Der Austausch mit anderen, die ähnliche Beschwerden haben, steigert die Motivation. In der Gruppe fühlt man sich unterstützt, was das Durchhaltevermögen stärkt und den Therapieerfolg fördert. - Wirtschaftlichkeit
Gruppentherapien sind kostengünstiger als Einzelbehandlungen, da die Kosten auf mehrere Patienten aufgeteilt werden. Das verlangt Ihre Krankenkasse.
Insgesamt ist Gruppentherapie eine effiziente, motivierende und oft wirtschaftlichere Option, die die Heilungschancen erhöhen kann.
Wenn der Physiotherapeut der Meinung ist, er könne die vom Arzt verorndete Behandlung so nicht durchführen, muß er auf der Rückseite der Heilmittelverordnung ein Kreuz bei Einzeltherapie machen und dies begründen.
Was ist der G-BA und warum sind seine Beschlüsse für alle bindend?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland. Er setzt sich aus Vertretern der Krankenkassen, der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und anderer Gesundheitsberufe zusammen. Der G-BA trifft wichtige Entscheidungen zu medizinischen Leistungen, Behandlungsrichtlinien und Zulassungen von Therapien oder Medikamenten.
Die Beschlüsse des G-BA sind für alle Beteiligten bindend, das heißt, sie gelten für alle gesetzlich Versicherten und müssen von Ärzten, Therapeuten und Krankenkassen beachtet werden. Das Ziel des G-BA ist es, eine qualitativ hochwertige, sichere und wirtschaftliche Versorgung im Gesundheitssystem zu gewährleisten und den medizinischen Standard auf einem hohen Niveau zu halten.
Für Patienten bedeutet das, dass nur Leistungen, die der G-BA als notwendig und sinnvoll erachtet, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
In der Heilmittel-Richtlinie des G-BA findet sich folgende Formulierung:
Sofern Einzeltherapie medizinisch nicht zwingend geboten ist, ist wegen gruppendynamisch gewünschter Effekte oder im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots Gruppentherapie zu verordnen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3616/HeilM-RL_2024-04-18_2024-05-16_iK-2024-10-01.pdf