Präoperative Untersuchung in unserer Praxis für geplante ambulante oder belegärztlich stationäre Eingriffe

06. März 2024

[Medizin] modern und klar

Sie werden ambulant oder belegärztlich stationär operiert?

Dann können Sie die notwendigen Voruntersuchungen bei uns durchführen lassen.

Was ist notwendig?

Das entscheiden weder der Anästhesist noch der Operateur, sondern ausschließlich der Arzt, der die präoperative Untersuchung durchführt. Hier gelten im kassenärztlichen Bereich (Sozialgesetzbuch V) eindeutige Regelungen.

Brauche ich Labor?

  • Das hängt von verschiedenen Faktoren ab
  • Es gibt keinen medizinischen Grund für eine „Standard-Laborkontrolle“ mit Q/PTT, Elektrolyten u.s.w.
  • Insbesondere die Gerinnungswerte Q und PTT sind nicht für eine präoperative Gerinnungsdiagnostik validiert, d.h. sie haben keinerlei positiven oder negativen prädiktiven Wert. Es sind Laboruntersuchungen, die eine Therapie mit Marcumar oder Heparin monitoren sollen
  • Anstelle dieser wenig zielführenden Untersuchung führen wir eine standardisierte Gerinnungsanamnese durch, die eine mögliche intraoperative Blutungsneigung zuverlässiger vorhersagen kann

Was bezahlt meine Krankenkasse?

AlterEBMObligater Inhalt
<40 Jahre31011Beratung und Erörterung,Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes, Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen Operation, Ganzkörperstatus, Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung für den Operateur und/oder Anästhesisten,
40-60 Jahre31012Siehe oben, zusätzlich Ruhe-EKG
>60 Jahre31013Siehe oben, zusätzlich Ruhe-EKG und Laboruntersuchungen (Nrn. 32125 und/oder 32110 bis 32116)32125: Bestimmung von mindestens sechs der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural)

Jede Untersuchung sollte individualisiert aufgrund der Vorerkrankungen, der eingenommenen Medikamente oder der geplanten Operation/Anästhesieverfahren durchgeführt werden.

„Einmal alles“ – weil es immer so war- ist weder klug noch wirtschaftlich. Und entspricht nicht den aktuellen Leitlinien.    

Was mache ich, wenn der Anästhesist oder der Operateur auf bestimmte Untersuchungen besteht und sogar damit droht, die Operation nicht durchzuführen, wenn das nicht erfüllt wird?

Das ist passiert leidert immer wieder, ist aber weder erlaubt noch ethisch vertretbar.

Alle Ärzte, die Kassenpatienten behandeln dürfen, müssen sich an die Regeln halten (siehe SGB V). Kein niedergelassener Arzt ist einem anderen Arzt gegenüber weisungsbefugt. Alle sind verpflichtet, sich an den EBM (=einheitlicher Bewertungsmaßstab) zu halten und Patienten wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig (das steht genau so im Gesetz) versorgen.

Wenn also ein Kollege bestimmte Untersuchungen „einfordert“, die wir nicht als notwendig erachten oder die nicht als obligate Leistungen im EBM aufgeführt sind, dann muß der Kollege die Untersuchungen selber durchführen.

Bitte verweisen Sie bei Problemen mit Operateuren oder Anästhesisten gerne auf das oben genannte. Die Kollegen können sich natürlich auch bei uns in der Praxis melden, dann erklären wir das nochmal ausführlich.

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