Zitat aus https://www.hausarzt.digital/praxis/rauchendekoepfe/die-rauchenden-koepfe-21-156404.html
“Frau Doktor, ich brauche noch einen Transportschein für die Reha…” Ein beliebtes Anliegen, und für Hausärztinnen und -ärzte besonders erfreulich, wenn die Krankenkasse die Versicherten damit in die Praxis schickt. Mitunter fragt man sich dann, ob die Kassenmitarbeitenden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; www.g-ba.de/richtlinien/25/) nicht kennen?
Darin heißt es nämlich in Paragraf 2 Abs. 4: “Für die Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist keine Verordnung auszustellen, sondern die Patientin oder der Patient zur Klärung der An- und Abreise direkt an ihre oder seine Krankenkasse zu verweisen.”